Im Trauerfall:
Die Städtische Bestattung Baden ist 365 Tage
im Jahr und rund um die Uhr für Sie da!
Hier erfahren Sie, worauf bei Eintritt eines Todesfalls zu achten ist.
Wir empfehlen, uns umgehend telefonisch zu kontaktieren, um Sie in dieser Ausnahmesituation bestmöglich auffangen zu können und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände und Ihrer persönlichen Bedürfnisse alle notwendigen Schritte zu veranlassen.
Alle uns anvertrauten Verstorbenen werden im Zuge einer Abholung in die Kühlkammer der Städtischen Aufbahrungshalle überführt.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie die verstorbene Person noch einmal sehen möchten. Wir verfügen über einen hierfür eigens vorgesehenen Verabschiedungsraum, in dem Sie sich würdevoll am offenen Sarg verabschieden können.
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Todesfall zuhause in Baden
Bei einem Sterbefall zuhause in Baden - in der Wohnung bzw. im privaten Wohnbereich - bitten wir Sie, zunächst zu bedenken, dass es für Nichtmediziner mitunter nicht einfach festzustellen ist, ob ein Mensch tatsächlich verstorben ist, oder noch gerettet werden kann. Bitte verständigen Sie aus diesem Grund immer sofort die Rettung (Notruf 144) bzw. den Ärztenotdienst (Notruf 141) sowie nach Möglichkeit auch den Hausarzt, der die Krankengeschichte Ihres bzw. Ihrer Angehörigen kennt und ggf. wichtige Hinweise zur Ermittlung der Todesursache geben kann.
Bei nicht erfolgreichen Wiederbelebungsmaßnahmen wird zunächst der Tod durch die Rettungskräfte oder den Hausarzt festgestellt.
Anschließend hat laut dem niederösterreichischen Bestattungsgesetz die Totenbeschau durch den zuständigen Totenbeschauarzt binnen 24 Stunden nach Erhalt der Todesfallanzeige zu erfolgen.
Sie haben die Möglichkeit, entweder die Totenbeschau zuhause bei Ihrem Verstorbenen abzuwarten, oder uns um eine rasche Abholung zu bitten. Bitte beachten Sie, dass vor der Totenbeschau keine Veränderungen – z.B. durch Waschen, Ankleiden, etc. - an der verstorbenen Person vorgenommen werden dürfen. Auf Ihren Wunsch können wir auch zeitnah nach der Todesfeststellung die Abholung durchführen – in diesem Fall findet die Totenbeschau in unserer Städtischen Aufbahrungshalle statt.Falls im Zuge der Totenbeschau die Todesursache nicht festgestellt werden kann, kann durch den Totenbeschauarzt eine Obduktion angeordnet werden. Wir veranlassen alle erforderlichen Schritte und halten Sie am Laufenden!
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Todesfall im Krankenhaus
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Todesfall im Pflegeheim
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Todesfall im öffentlichen Raum
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Todesfall in einem anderen Bundesland
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Todesfall im Ausland
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Was benötigen wir für die Sterbefallabwicklung?
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Abmeldungen und Ummeldungen
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Sterbegeldansprüche
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Sterbeversicherung