Städtische Bestattung Baden: Die Sozialbestattung - Würde bewahren, Schicksale achten
Manchmal kommt es vor, dass ein Mensch verstirbt und sich im ersten Moment niemand findet, der die Bestattung veranlassen kann oder möchte. Befindet sich der Sterbeort in Baden, trägt die Stadtgemeinde Baden in solchen Fällen die gesetzliche Verpflichtung, in ihrer Rolle als Sterbeortgemeinde für eine schlichte Beisetzung zu sorgen. Jeder Mensch verdient einen würdevollen letzten Weg - ganz unabhängig von seinen Lebensumständen oder seiner finanziellen Situation.
hinter jedem einzelnen fall steht ein menschliches schicksal
Für uns ist eine Sozialbestattung niemals bloße Routine. Obwohl die Suche nach Hinterbliebenen rechtlich nicht zu unseren Aufgaben gehört, setzen wir im Hinblick auf die niederösterreichischen Bestattungsfrist von 10 Tagen alles daran, doch noch Angehörige oder andere nahestehende Personen ausfindig zu machen. Es erfüllt uns jedes Mal mit tiefem Dank, wenn es uns gelingt, jemanden zu erreichen, sodass eine Sozialbestattung verhindert und der Abschied stattdessen im Kreis persönlicher Wegbegleiter nach den Vorstellungen der verstorbenen Person gestaltet werden kann.
Leider lässt sich die Sozialbestattung nicht in allen Fällen verhindern. Konnte trotz unserer Bemühungen kein Angehöriger gefunden werden, oder reagieren Hinterbliebene nicht auf unsere Kontaktversuche, sorgen wir im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtung für eine schlichte Sargbeisetzung in einem dafür vorgesehenen Sozialgrab am Stadtpfarrfriedhof Baden-St. Stephan. War die verstorbene Person katholischen Glaubens, findet direkt an der Grabstelle eine kurze Einsegnung durch einen Geistlichen statt.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es vermehrt bei alleinstehenden Personen zu Sozialbestattungen kommt. Aus diesem Grund ist die Bestattungsvorsorge auch dann besonders wichtig, wenn die Familienangehörigen bereits vorausgegangen sind und man mit seinen Lieben im Tod vereint sein möchte. Wenn es keine weiteren Angehörigen oder Freunde gibt, die sich eines Tages verlässlich kümmern würden, ist die Vorsorge zu Lebzeiten der einzige Weg, die eigene Sozialbestattung zu verhindern. Es reicht leider nicht aus, die eigenen Wünsche in einem Testament zu vermerken und darauf zu vertrauen, dass der zuständige Notar zeitgerecht alle Schritte in die Wege leitet.