Im Sterbefall:
Städtische Bestattung Baden ist für Sie da
Die Bestattung Baden ist 365 Tage und rund um die Uhr für Sie da. Sie versteht sich nicht nur als professioneller Dienstleister, sondern sieht sich vielmehr als eine Stütze in einer schweren Zeit. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unseres Einfühlungsvermögens sind wir ein Begleiter durch die schwere Zeit Ihres Verlustes..
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Was tun bei einem Sterbefall?
Mit diesem Artikel erhalten Sie Informationen, die mögliche offene Fragen bei einem Sterbefall beantworten sollen.
Bei Sterbefällen in der Wohnung ist von den Angehörigen der Hausarzt des Verstorbenen (wenn dieser nicht erreichbar ist, der diensthabende Arzt bzw. Notarzt) und danach, zur Vornahme der Totenbeschau, der diensthabende Totenbeschauarzt (ist auf der Polizei, Rettung, Bestattung erfragbar) zu verständigen. Anschließend wird die Badener Bestattung (Tel.: 02252/86800-500) verständigt.
Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder sonstigen öffentlichen Anstalten (die Angehörigen müssen nicht ins Spital fahren) übernimmt ein Bestattungsunternehmen für die Hinterbliebenen die notwendigen Besorgungen. Die Kleider und Dokumente können dort ebenfalls abgegeben werden.
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Dazu sind folgende Personaldokumente erforderlich und bei der Bestattung vorzulegen:- Geburtsurkunde,
- gegebenenfalls Heiratsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis und
- Meldezettel.
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Bezirksgericht Baden beauftragt einen Notar, welcher die Todesfallaufnahme errichtet. Diesbezüglich ergeht vom Notar an die Angehörigen eine schriftliche Verständigung. Vorzulegen sind dafür:- Sterbeurkunde,
- Personaldokumente,
- Testament,
- Rechnungen,
- privat beglichene Krankheitskosten,
- Sparkassenbücher,
- Wertpapiere,
- Grundbesitzbogen,
- Einheitswertbescheid,
- Sterbe- und Lebensversicherungspolizze.
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Sterbegeldansprüche
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Sterbeversicherung