Im Sterbefall:
Städtische Bestattung Baden ist für Sie da
Die Bestattung Baden ist 365 Tage und rund um die Uhr für Sie da. Sie versteht sich nicht nur als professioneller Dienstleister, sondern sieht sich vielmehr als eine Stütze in einer schweren Zeit. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unseres Einfühlungsvermögens sind wir ein Begleiter durch die schwere Zeit Ihres Verlustes..
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Was tun bei einem Sterbefall?
Mit diesem Artikel erhalten Sie Informationen, die mögliche offene Fragen bei einem Sterbefall beantworten sollen.
Bei Sterbefällen in der Wohnung ist von den Angehörigen der Hausarzt des Verstorbenen (wenn dieser nicht erreichbar ist, der diensthabende Arzt bzw. Notarzt) und danach, zur Vornahme der Totenbeschau, der diensthabende Totenbeschauarzt (ist auf der Polizei, Rettung, Bestattung erfragbar) zu verständigen. Anschließend wird die Badener Bestattung (Tel.: 02252/86800-500) verständigt.
Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder sonstigen öffentlichen Anstalten (die Angehörigen müssen nicht ins Spital fahren) übernimmt ein Bestattungsunternehmen für die Hinterbliebenen die notwendigen Besorgungen. Die Kleider und Dokumente können dort ebenfalls abgegeben werden.
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Dazu sind folgende Personaldokumente erforderlich und bei der Bestattung vorzulegen:- Geburtsurkunde,
- gegebenenfalls Heiratsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis und
- Meldezettel.
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Bezirksgericht Baden beauftragt einen Notar, welcher die Todesfallaufnahme errichtet. Diesbezüglich ergeht vom Notar an die Angehörigen eine schriftliche Verständigung. Vorzulegen sind dafür:- Sterbeurkunde,
- Personaldokumente,
- Testament,
- Rechnungen,
- privat beglichene Krankheitskosten,
- Sparkassenbücher,
- Wertpapiere,
- Grundbesitzbogen,
- Einheitswertbescheid,
- Sterbe- und Lebensversicherungspolizze.
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Sterbegeldansprüche
Einige Krankenkassen, Pensionskassen (Unterstützungsfonds), Gewerkschaften, Vereine etc. gewähren unter verschiedenen Bedingungen Bestattungskostenbeiträge bzw. Sterbegelder. Da die verschiedenen Krankenkassen unterschiedliche Regelungen bezüglich der Gewährung eines Zuschusses zu den Bestattungskosten getroffen haben, empfiehlt es sich, diesbezüglich bei der zuständigen Institution nähere Informationen einzuholen. Der Bestattungskostenantrag soll jedoch so bald wie möglich eingereicht werden, da der Anspruch nach bestimmten Fristen erlischt.
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Sterbeversicherung
Zur Behebung der Sterbeversicherung müssen dem Versicherungsinstitut vorgelegt werden:
Sterbeurkunde,
Polizze,
letzter Einzahlungsabschnitt.
Bei Wiener Verein-Mitgliedern können diese Papiere auch bei einem Bestattungsinstitut abgegeben werden.
Bei Witwen- und Waisenpension:- Sterbeurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunde nach dem Tod,
- Pensionsbescheid oder -abschnitt,
- Personaldokumente beider Ehegatten (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Meldezettel).
Die Abmeldung beim Meldeamt und der Sozialversicherung (Krankenkasse) erfolgt durch die Bestattung. Verträge, Mitgliedschaften, vom Verstorbenen eingegangene Verpflichtungen etc. müssen gelöst oder geändert werden.
Dazu zählen beispielsweise:- Mietverträge
- Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
- Daueraufträge bei Geldinstituten
- Versicherungsverträge
- Rundfunk- und Fernsehbewilligung
- Gas- und Strombezug, Fernwärme
- Telefon
- Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften usw.
Urkunden und Ausweise müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sehen z.B. keine Rückgabeverpflichtung für den Führerschein vor. Ist jedoch auf den Namen des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr zugelassen, so muss die/der zur Vertretung des Nachlasses Berufene (das ist diejenige Person, die vom Gericht zur Besorgung bzw. Verwaltung des Nachlasses bestimmt wurde) die Behörde vom Tode des Zulassungsbesitzers verständigen.